Rechtsberatung und Rechtsschutz sind weiterhin wichtige und steigend nachgefragte Serviceleistungen des vdla dbb, die in enger Zusammenarbeit mit den Fachgruppen und dem Juristenteam des dbb nrw und dbb Dienstleistungszentrum West ausgeführt werden.
Auch, wenn nicht alle persönlichen Ziele rechtlich durchgesetzt werden können, so hilft oft die Klarheit über die jeweilige Sach- und Rechtslage um im Einzelfall daraus weitere Handlungsschritte abzuleiten.
Mitunter reicht die Tatsache aus, eine Rechtsbegleitung durch die eigene Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu wollen, um gegenüber dem Arbeitgeber ein Zeichen zu setzen.
Wichtig ist! Rechtsberatung bzw. –schutz darf der vdla dbb nur gegenüber in unserer Gewerkschaft organisierte Kollegen und Kolleginnen aussprechen (Stichwort: Rechtsberatungsgesetz!). Hinsichtlich der dafür erforderlichen (Mindest)Dauer der Mitgliedschaft wird auf die für den vdla dbb geltende Rechtsschutzordnung des dbb nrw verwiesen.
Hier das Antragsverfahren:
Alle Anfragen sind schriftlich an die vdla dbb Geschäftsstelle zu richten.
Telefonische Vorgespräche sind für die Urteilsfindung hilfreich, oft geht neben der rechtlichen Problemstellung auch eine verbandspolitische Fragestellung einher.
Nur in Fällen besonderer zeitlicher Dringlichkeit können Anfragen – ausnahmsweise – dem dbb nrw unmittelbar durch die Fachgruppe vorgelegt werden. Eine Durchschrift dieser Vorlage ist in jedem Fall parallel an den vdla dbb zu richten.
Der Fachgruppenvorstand hat bei jeder Anfrage die Dauer der Mitgliedschaft der/des Rechtsschutzsuchenden zu bescheinigen.