Das Besoldungsgespräch der Gewerkschaften mit Hendrik Wüst (MP) und Dr. Marcus Optendrenk (FM), den Vertretern der Landesregierung, verlief positiv.
Sofern das Kabinett dem Gesetzesentwurf von den Ergebnissen der Besoldungsgespräche vom 12.12.2023 zustimmt, wird die Übertragung der Inflationsausgleichsprämie 1:1 für aktive Beamtinnen und Beamten erfolgen. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger würden diese in Höhe des individuellen Ruhegehaltssatzes (max. 71,75 %) erhalten.
Die Auszahlung wird aller Voraussicht nach im Januar 2024 erfolgen.
Im Februar wird es erneut Gespräche bezüglich der Übernahme des Sockels ab 11/2024 (200€) und linearer Kompetente (+5,5%) ab 02/2025 geben, weil hier wegen des Abstandsgebots gerechnet werden muss, ob das Alimentationsprinzip durch den Sockel gerissen wird.
Dem Ministerpräsidenten ist es wichtig, dass die Übertragung auf die Besoldungstabellen erfolgt.